News

Zukunftsvorsorge: Unklarheit bei Kündigungsmöglichkeit

Wegen zwei widersprechenden Gerichts-Urteilen über die Kündbarkeit von staatlich geförderter Zukunftsvorsorge schaltet sich nun der oberste Gerichtshof ein.

Die Kündigungsmöglichkeiten für die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge beschäftigen die Gerichte. Einem Urteil vom Sommer 2009 zufolge ist die jährliche Kündigung zulässig, ein aktuelles Urteil besagt aber das Gegenteil. Nun will der Verein für Konsumenteninformation (VKI), dass der Oberste Gerichtshof (OGH) Klarheit bringt.

Das Handelsgericht Wien hat erst heuer im Herbst eine VKI-Klage gegen die Allianz Versicherung abgewiesen, berichtet das "WirtschaftsBlatt". Mit einer Verbandsklage wollten die Konsumentenschützer die Kündigungsmöglichkeit für die Zukunftsvorsorge erwirken. Im Gesetz ist die Laufzeit der Zukunftsvorsorge mit mindestens zehn Jahren vorgesehen, Stilllegungen der Zahlungen sind möglich. Ein nicht-widmungsgemäßer Ausstieg bringt aber auch dann Nachteile, so muss etwa die staatliche Prämie zurückgezahlt werden.

Für Allianz-Österreich-Chef Wolfram Littich ist das aktuelle Urteil "im Sinne der Konsumenten", wie er im "WirtschaftsBlatt" erklärt. "Im Falle einer Kündigung würde einerseits die Garantie nicht mehr gelten, andererseits würde auch die Steuerbegünstigung wegfallen." Träte ein Notfall ein, soll der Vorsorgende die Prämienzahlung einstellen. "Jetzt muss der OGH diese Sache klären", so VKI-Rechtsexperte Peter Kolba in der Zeitung. Es gehe dabei grundsätzlich um die Kündigungsmöglichkeit und nicht darum, was wirtschaftlich zu empfehlen sei, so Kolba.

(Quelle: diepresse.com, 2.11.2010)

Zurück