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Nach Überstunden früher in Pension

Ärger bei der Polizei über jahrelange Vertröstungen durch die Regierung. Gewerkschaft drängt auch Verbesserungen bei den Folgen nach einem Dienstunfall.

Wien. „Schön langsam wird es Zeit, dass man Ergebnisse sieht.“ Hermann Greylinger, erst in der Vorwoche einstimmig wiedergewählter Vorsitzender der Polizeigewerkschaft, formuliert im Gespräch mit der „Presse“ ohnehin schaumgebremst, was von tausenden Exekutivbeamten zunehmend als Ungerechtigkeit empfunden wird. Seit Jahren wird mit der Regierung über ein sogenanntes Zeitwertkonto verhandelt, um bei der Anrechnung der vielen Überstunden für die Pension Änderungen und einen früheren Antritt des Ruhestandes zu erreichen. Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek hat zuletzt dem Chef der Beamtengewerkschaft, Fritz Neugebauer, ausrichten lassen, über ein Zeitwertkonto bei der Exekutive soll in einer Arbeitsgruppe weiter beraten werden.

Ruhestand mit 60 ohne Abschlag

Greylinger will sich mit Verzögerungen nicht mehr abfinden. Er stützt sich auf den Leitantrag beim letztwöchigen Bundestag der Polizeigewerkschaft. Darin wird der Druck auf die Regierung erhöht, bei den Überstunden und deren Auswirkungen auf den Ruhestand eine Lösung zu finden. Zentrale Forderung ist, dass Exekutivbeamte mit Erreichen des 60. Lebensjahres abschlagsfrei in den Ruhestand treten können. Krankheitsbedingt ist das bisher schon früher möglich, allerdings mit Abschlägen, also Pensionseinbußen.

40 Überstunden pro Monat

Nach Angaben der Gewerkschaft kommen Polizisten in den Ballungsräumen im Schnitt auf 40 Überstunden pro Monat. Das fettet zwar die Monatsbezüge auf. Bei der Berechnung der Pension werden allerdings nicht alle erarbeiteten Nebengebühren für Überstunden berücksichtigt. Das soll sich nach dem Wunsch der Gewerkschaft rasch ändern.

Um gewisse „Verschleißerscheinungen“ als Folge der vielen Nacht- und Wochenenddienste bei älteren Polizisten hintanzuhalten, wird weiters eine Änderung des Urlaubsrechts verlangt. Es soll ab dem 55. Lebensjahr zusätzlich jeweils 24 Stunden Erholungsurlaub für Exekutivbeamte sowie weitere 16 Stunden bei Erreichen des 60. Lebensjahr geben. Für ebenso dringlich hält die Polizeigewerkschaft Verbesserungen nach Dienstunfällen. Neuen Auftrieb haben diese Forderungen etwa durch Einsätze wie bei der Geiselnahme in der Bezirkshauptmannschaft in Klosterneuburg erhalten. Deswegen gibt es nun eine Resolution an die Regierung, um die „Fürsorgepflicht des Dienstgebers“ Bund einzumahnen.

Beklagt wird, dass die Gewaltbereitschaft gegen Exekutivbeamte zugenommen habe. Begonnen habe dies mit Randalierern in und um Fußballstadien, zunehmend Probleme gebe es auch bei Demonstrationen und bei Einsätzen in der Suchgiftszene. Selbst bei sogenannten Routineamtshandlungen seien die Reaktionen Betroffener unberechenbarer geworden.

Kampf um Gefahrenzulage

Bei den Zulagen kommt es nach einem Dienstunfall zu einer grotesken Situation: Bleibt der betroffene Polizist im Krankenstand, bekommt er laut Gesetz aufgrund seiner vorherigen Einstufung weiter eine Gefahrenzulage bezahlt.

Treten Exekutivbeamte hingegen ihren Dienst wieder an, können dabei aber aufgrund der Beeinträchtigung durch den Dienstunfall nicht mehr in ihrem früheren Verwendungsbereich aktiv sein, dann wird in den meisten Fällen die Gefahrenzulage gesenkt.

Verpflichtende Blutabnahmen

Wobei sich der Bund als Dienstgeber auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs beruft. Die Polizeigewerkschaft drängt daher nun umgehend auf eine Neuregelung der betreffenden Gesetzesbestimmung, damit Beamte, die einen Dienstunfall erlitten haben, nicht auch noch einen finanziellen Nachteil erleiden. Darüber hinaus wird bei Verletzungen von Exekutivbeamten eine verpflichtende Blutabnahme des potenziellen Täters verlangt. Das Gesetz dafür solle „sofort“ umgesetzt werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.04.2011)

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