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Weniger Lohn, mehr Pension

Der Versorgungsgrad der staatlichen Pensionen sinkt kontinuierlich - das gilt auch für Führungskräfte

Ein Pensionskassenbeitrag kostet dem Arbeitgeber weniger als eine individuelle Lohnerhöhung. Fritz Janda, Geschäftsführer des Fachverbands Pensionskassen in der Wirtschaftskammer spricht über die steuerlichen Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge und über die win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

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derStandard.at: Welche sind die Qualitäten - auch die versteckten - der betrieblichen Altersvorsorge?

Fritz Janda: Da gibt es mehrere. Eine Betriebspension ist unabhängig vom Firmenschicksal: Da das Geld für die Betriebspension von einer Pensionskasse verwaltet wird, kann es z.B. durch einen Konkurs des Arbeitgebers nicht verloren gehen. Setzt ein Arbeitgeber seine Beiträge wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten aus, reduziert oder stellt sie ganz ein, kann der Mitarbeiter die Zusatzpension selbst weiterführen und direkt bei der Pensionskasse einzahlen.

derStandard.at: Was, wenn die Pensionskasse in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät?

Janda: Die Ansprüche sind in jedem Fall sicher. Jede Pensionskasse hat mehrere so genannte „Veranlagungs- und Risikogemeinschaften", in denen die Gelder der Arbeitnehmer verwaltet werden. Diese sind gesetzlich geschützt, sodass auch im Falle einer Auflösung der Pensionskasse die Pensionsgelder sicher sind.

derStandard.at: Welches sind die steuerlichen Vorteile für Arbeitgeber und -nehmer?

Janda: Pensionskassenbeiträge sind Betriebsausgaben und können daher vom Unternehmen steuerlich geltend gemacht werden. Es entstehen keine Lohnnebenkosten. Ein Pensionskassenbeitrag bringt daher dem Arbeitnehmer vergleichsweise mehr und kostet dem Arbeitgeber weniger als eine individuelle Lohnerhöhung. Darüber hinaus sind Pensionskassenbeiträge des Arbeitgebers von der Lohnsteuer und der Sozialversicherungspflicht befreit, die Eigenbeiträge der Mitarbeiter steuerbegünstigt. Von den in eine Zusatzpension eingezahlten Beiträgen bleibt dem Arbeitnehmer also mehr übrig als bei einer Gehaltserhöhung. Weiters ist die Veranlagung durch die Pensionskasse ist von der Kapitalertragsteuer (KESt) und der Körperschaftsteuer (KöSt) befreit.

derStandard.at: Was passiert bei einem Unternehmenswechsel?

Janda: Bei Wechsel des Unternehmens kann der Mitarbeiter die Ansprüche in das neue Dienstverhältnis mitnehmen. Bei einem Wechsel ins Ausland kann der Mitarbeiter die eingezahlten Gelder zu einer anderen Einrichtung der Altersvorsorge - z.B. Pensionsfonds - mitnehmen.

derStandard.at: Was geschieht mit dem Geld beim Ausscheiden aus dem Unternehmen?

Janda: Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen kann der Mitarbeiter die Beiträge für seine Zusatzpension entweder selbst weiter einzahlen, oder die Zahlung der Beiträge vorübergehend oder ganz einstellen. Wenn am persönlichen Pensionskonto weniger als 10.800 Euro (gilt für das Jahr 2011) liegen, dann kann sich der Mitarbeiter "abfinden" lassen und erhält damit das angesparte Guthaben ausgezahlt (steuerfrei).

derStandard.at: Welche Gestaltungsmöglichkeiten bietet die Betriebspension?

Janda: Sie bringt mehrere Wahlfreiheiten mit sich: Frei wählbar ist das Alter für den Pensionsantritt, die Festlegung, welche Arbeitnehmer in den Genuss der Pensionsregelung kommen, die Höhe der Beiträge bzw. Leistungen, die Höhe der Pension für die Hinterbliebenen, sowie eine Vereinbarung über eine Invaliditätspension (Berufsunfähigkeitspension). Für Unternehmer ist die betriebliche Altersvorsorge ein attraktives Mittel zur langfristigeren Bindung ihrer Mitarbeiter. Die Pensionskassenlösung ist besonders für Führungskräfte attraktiv, die über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage verdienen.

derStandard.at: Ein Rechenbeispiel?

Janda: Die Pensionskassen bieten eine Fülle von Modellen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung an. Das führt natürlich auch zu Unterschieden in der Pensionshöhe. Es gibt etwa unterschiedliche Versorgungshöhen bei einer Hinterbliebenenpension (Witwen- oder Witwerpension, Waisenpension) oder einer Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension. Klarerweise hat auch der Beginn der Beitragszahlung - also ob man mit zwanzig oder fünfzig mit den Beiträgen beginnt - und das Ertragsmodell einen erheblichen Einfluss. Ein Beispiel: Gehen wir von einer beitragsorientierten Pensionszusage aus, also einem fixen Betrag oder einem Prozentsatz vom Gehalt, der - in unserem Fall jährlich - eingezahlt wird.

derStandard.at: Welche Möglichkeiten der Einzahlung gibt es?

Janda: Es gibt zwei Modelle: Zum einen das beitragsorientierte Pensionskassenmodell: Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren die Höhe der Zahlung an die Pensionskasse („Beitrag"), die entweder ein fixer Betrag oder ein Prozentsatz des Gehalts sein kann. Die Pensionskasse errechnet die aus den Beiträgen zu erwartende Pensionshöhe. Zum anderen das leistungsorientierte Pensionskassenmodell: Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren die Höhe der Pension („Leistung"). Die Pensionskasse errechnet aufgrund der vereinbarten Pensionshöhe die notwendigen Beiträge, die sich aber ändern können. Wie viel ein Unternehmen einzahlt, hängt von der Pensionsvereinbarung sowie von den Rahmenbedingungen des Betriebspensions- und des Einkommensteuergesetzes ab.

derStandard.at: Für welche Betriebe ist das Modell der betrieblichen Altersvorsorge besonders geeignet?

Janda: Die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge besteht für alle Unternehmensgrößen - für den Großbetrieb und das Konzernunternehmen ebenso wie für Klein- und Mittelbetriebe oder sogar für Betriebe mit nur einem Mitarbeiter, aber auch für alle Selbständigen wie Ärzte und Rechtsanwälte. Für diese unterschiedlichen Bedürfnisse bestehen zwei verschiedene Arten von Pensionskassen: Betriebliche Pensionskassen sind für einen großen Arbeitgeber oder Konzern tätig.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieses einen Unternehmens zahlen Beiträge und nur ehemalige Mitarbeiter dieses Unternehmens erhalten von dort eine Pension. Überbetriebliche Pensionskassen sind sowohl für kleine als auch große Unternehmen geeignet. In eine überbetriebliche Pensionskasse zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen ein und erhalten daraus ihre Pension.

derStandard.at: Welche Möglichkeiten gibt es für Unternehmer/Führungskräfte Geld für später über das Unternehmen wegzulegen?

Janda: Seit einiger Zeit können neben Arbeitnehmern auch Arbeitgeber für sich selbst Beiträge in eine Pensionskasse einzahlen. Das gilt für Gesellschafter von Personengesellschaften, für Gewerbetreibende, Einzelunternehmer und Freiberufler, die für ihre Arbeitnehmer einen Pensionskassenvertrag abgeschlossen haben. Ebenso können geschäftsführende Gesellschafter, die mit mehr als 25 Prozent am Unternehmen beteiligt sind, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

derStandard.at: Unter welchen Bedingungen ist eine Zusatzpension für den Arbeitgeber möglich?

Janda: Wenn es im Unternehmen für mindestens einen Arbeitnehmer eine Pensionskassenregelung gibt. Die Beitragsgrundlage ist ein fiktives "Arbeitgeber-Jahresgehalt" - das Maximum aus entweder 200 Prozent der jährlichen Höchstbeitragsgrundlage oder 150 Prozent der Bemessungsgrundlage des bestverdienenden Arbeitnehmers mit einer Pensionskassenlösung. Steuerlich werden Arbeitgeberbeiträge nicht als Betriebsausgabe anerkannt - Eigenleistungen sind bis zu tausend Euro pro Jahr prämienbegünstigt oder können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.


Modellbeschreibung: Beitragsorientierte Pensionszusage

  • Beitragszahlung: Einmal jährlich in Höhe von 1.000 Euro zu Jahresbeginn 1)
  • Ertragsannahmen: Variante A: 3,5% pro Jahr / Variante B: 5,5% pro Jahr 2)
  • Jährliche Beitragssteigerung: 3%

Tabelle: Richtwerte für eine jährliche Alterspension*

Pensionsalter 60
Beginn der
Beitragszahlung
mit ...
Variante A
bei 3,5 % Ertrag p.a.
Variante B
bei 5,5% Ertrag p.a.
20
rund 6.830,-
rund 10.480,-
30
rund 3.720,-
rund 5.100,-
40 rund 1.800,-
rund 2.220,-
50
rund 630,-
rund 690,-

 

Pensionsalter 65
Beginn der
Beitragszahlung
mit ...
Variante A
bei 3,5 % Ertrag p.a.
Variante B
bei 5,5% Ertrag p.a.
20
rund 9.920,-
rund 16.130,-
30
rund 5.600,-
rund 8.130,-
40
rund 2.820,-
rund 3.590,-
50
rund 1.220,-
rund 1.410,-

 

1) entspricht jenem Ertrag, der jährlich den Pensionskonten zugewiesen wird
2) Nettobeitrag p.a. nach Abzug der Kosten

*) Die genaue Höhe der Alterspension ist abhängig von der vertraglich vereinbarten Hinterbliebenenpension (Witwen-/Witwerpension, Waisenpension) und einer Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension. Außerdem kann es je nach gewähltem Vorsorgemodell geschlechtsspezifische Abweichungen geben. Die oben angeführten Beispielberechnungen wurden unter den nachfolgenden versicherungstechnischen Annahmen berechnet:
technischer Zins: 3% p.a.
Hinterbliebenenübergang: 40%
Rechnungsgrundlagen: Rechnungsgrundlagen für Pensionskassen, Stand 2008 (inkl. Sicherheitszuschläge, unter Berücksichtigung einer Durchschnittsgeneration)

(Sigrid Schamall, derStandard.at, 21.3.2011)

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