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Vorsorgekassen-"Hopping" leicht gemacht

Im Lauf einer Karriere können mehrere Beitragskonten zusammenkommen. Was bei Übertragung oder Auszahlung beachtet werden muss

Jobwechsel kommen heute, egal ob erzwungen oder nicht, häufiger vor als noch vor zehn oder zwanzig Jahren. Befristete Beschäftigungsverhältnisse nehmen zu, auch prekäre Verhältnisse sind in manchen Branchen mehr als üblich. Für betriebliche Vorsorgekassen bedeutet das, dass auch die Beitragskonten mehr werden und dadurch auch immer mehr "beitragsfreie", also quasi ruhende Konten existieren; Schätzungen aus den heimischen Vorsorgekassen besagen, dass rund 60 Prozent aller bestehenden Konten "beitragsfrei" sind.

Konkret kommt das etwa dann vor, wenn nach einem Jobwechsel die neue Firma die Dienstnehmer-Beiträge in eine andere Vorsorgekasse einzahlt als der alte Dienstgeber. Im Lauf einer Karriere können so mehrere Konten bei diversen Vorsorgekassen entstehen. Wer sich nicht mit mehreren Konten bzw. Kontoinformationen herumschlagen will (was aber auch Vorteile haben kann, wenn man die teils beträchtlichen Performance-Unterschiede der Kassen in Betracht zieht), hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Auszahlen lassen - oder alle bestehenden Konten zur aktuellen Vorsorgekasse, in die der jetzige Dienstgeber seine Beiträge einzahlt, übertragen. Ganz so leicht geht das aber nicht immer, wie es klingt.

Verfügung und Anspruch

Zunächst muss ein Verfügungsanspruch über das Guthaben bestehen. Dies ist vor allem dann nicht der Fall, wenn man selbst gekündigt hat. In vielen anderen Fällen - einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Kündigung durch den Arbeitgeber, unverschuldete Entlassung oder berechtigter vorzeitiger Austritt - besteht der Verfügungsanspruch hingegen schon. Wichtig ist außerdem, dass mindestens 36 Beitragsmonate vorliegen - das heißt, dass die erste Einzahlung eines Dienstgebers auf das entsprechende Konto drei Jahre her sein muss.

Eine Übertragung des Guthabens ist dann grundsätzlich nur zur "aktuellen" Vorsorgekasse möglich, und es gelten dafür bestimmte Fristen für die Kassen: "Spätestens zwei Monate und fünf Werktage nach der Beauftragung durch den Kontoinhaber muss das Geld zur anderen Kasse überwiesen sein", erklärt Peter Eitzenberger, Prokurist beim Marktführer VBV Vorsorgekasse. Grund für den gesetzlich festgeschriebenen - relativ langen - Zeitraum ist, dass die Vorsorgekassen die Dienstnehmer-Beiträge selbst auch immer nur mit zwei Monaten Verspätung bekommen: "Der Arbeitgeber rechnet 1,53 Prozent vom Bruttogehalt aus und überweist diesen Betrag am 15. des Folgemonats an die zuständige Gebietskrankenkasse. Von dieser wird das Geld wiederum erst am 10. des nachfolgenden Monats an die jeweilige Vorsorgekasse transferiert", so Eitzenberger. "Es gibt da also eine Zeitverschiebung von zwei Monaten."

Wolfgang Huber, Vorstandsmitglied der Bonus Vorsorgekasse AG, erklärt, wie der Vorgang im Detail aussieht: "Wir als Vorsorgekasse bekommen eine Mitteilung vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger, dass bei einem bestimmten Konto die Verfügungsberechtigung eingetreten ist. Die betreffende Person bekommt dann von uns ein Schreiben, dass sie über das Guthaben verfügen kann."

Alternative: Auszahlen

Ausgezahlt werden kann ein Guthaben dann, wenn der oben erklärte Verfügungsanspruch besteht und es mindestens fünf Jahre lang ein so genanntes "beitragsfreies" Konto war, also in den vergangenen 60 Monaten keine Beitragszahlungen geleistet wurden. Eine Ausnahme stellt das Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters dar.

Aber Vorsicht: Wird die Auszahlung beantragt, fallen sechs Prozent Lohnsteuer an. Vereinbarte Renten-Lösungen sind hingegen steuerfrei.

Auszahlungen gehen wieder zurück

Die Bonus Vorsorgekasse verwaltete im Vorjahr 258,3 Mio. Euro an Beiträgen aus der "Abfertigung neu". Von Seiten des Unternehmens hieß es kürzlich, dass "praktisch jeder, der dazu die Möglichkeit hat, sich seine angesammelten Ansprüche ausbezahlen lässt". 15 Millionen Euro wurden 2010 an die Anspruchsberechtigten ausbezahlt, im Jahr 2009 waren es mit 14 Millionen noch etwas weniger.

Von der VBV Vorsorgekasse wurden im Jahr 2009 rund 72 Millionen Euro an "alten" Guthaben ausbezahlt, im Vorjahr ging - bei einem verwalteten Vermögen von 1,217 Mrd. Euro - die Summe auf 70 Millionen leicht zurück. Man habe eigentlich ebenfalls mit einem weiteren Anstieg gerechnet, so Prokurist Eitzenberger, "weil immer mehr Menschen im System sind und damit auch mehr Kapital, sowie natürlich wegen der Wirtschaftskrise. Wer etwa arbeitslos wird, ist oft gezwungen, alle möglichen Reserven anzuzapfen. Für uns ist es natürlich schade, wenn es zu Auszahlungen kommt, aber aus der persönlichen Situation heraus ist das verständlich." Jetzt habe sich die Situation am Arbeitsmarkt wieder beruhigt, die Auszahlungen nehmen deshalb nicht mehr in dem Ausmaß zu wie erwartet, erklärt auch Bonus-Vorstand Huber.

Den zehn Betrieblichen Vorsorgekassen in Österreich ist eine gesetzliche Kapitalgarantie vorgeschrieben, sie müssen dafür Rücklagen bilden. Abfertigungsansprüche werden im seit 2003 geltenden System ab dem zweiten Beitrags-Monat gesammelt und sind danach "unverfallbar", können also "in keiner Weise verloren gehen", so Eitzenberger.

Quelle: derstandard.at, 28.3.2011

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