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VKI klagt wegen Verlusten bei privater Pension

Verein für Konsumenteninformation bereitet Musterprozess vor

Mit Musterklagen geht der Verein für Konsumenteninformation gegen Anbieter der geförderten Zukunftsvorsorge vor. Die Kunden seien über das Verlustrisiko nicht immer informiert worden, wird kritisiert.

Wien - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) will mit Musterprozessen gegen Anbieter der Zukunftsvorsorge vorgehen. Diese staatlich geförderte private Zusatzpension wurde 2003 eingeführt. Der Staat schießt derzeit neun Prozent der Sparsumme, maximal aber 204 Euro zu. Ende 2009 gab es bereits 1,45 Millionen Verträge in Österreich. Das verwaltete Vermögen lag bei 3,8 Milliarden Euro.

Einbußen bis zu 20 Prozent

Der Börsencrash des Jahres 2008 hat sich allerdings auch in der Performance der Zukunftsvorsorge-Anbieter drastisch niedergeschlagen. Die Einbußen lagen zwischen 14 und 20 Prozent. Der Hintergrund dafür: Die Anbieter waren gesetzlich verpflichtet, mindestens 40 Prozent des Kapitals in Aktien zu investieren. Seit heuer liegt die Quote nur mehr bei 30 Prozent - und nimmt mit dem Alter der Kunden weiter ab.

Das Problem dabei: Die Produkte mussten auch mit einer Kapitalgarantie ausgestattet werden. Dafür haben die Versicherer ein bestimmtes Risikobudget reserviert. Bei vielen Anbietern war dieses mit dem Börseneinbruch des Jahres 2008 verbraucht. Die Folge: Die Zukunftsvorsorge wurde "ausgestoppt" . Dieser banktechnische Begriff bedeutet, dass die Aktienquote auf null gestellt wird. Dadurch können keine weiteren Verluste erlitten - aber eben auch keine Gewinne erzielt werden.

Laut Finanzmarktaufsicht wurden nach der Krise 14 von 22 prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge-Anbietern ausgestoppt. Deren Kunden bekommen am Ende also nur das eingezahlte Kapital heraus. Vom Börsenaufschwung 2009 hatten sie nichts.

Musterprozess

Hier will der VKI ansetzen. Es gebe einige Beispiele "wo den Kunden bei Vertragsabschluss nicht klar war, dass der Vertragspartner den Aktienanteil beliebig verändern kann", sagt Peter Kolba, Leiter der VKI-Rechtsabteilung. "Wir glauben, dass wir diese Klauseln attackieren können", begründet er die Musterklagen.

Man werde sich nun einige typische Fälle herausgreifen und vor Gericht gehen. Welche Anbieter betroffen sind, wollte Kolba am Sonntag noch nicht verraten.

Branchenvertreter sehen dem Musterprozess aber eher gelassen entgegen. "Ich weiß wirklich nicht, was wir noch tun hätten können" , meint Manfred Rapf, Produktmanager der zur Erste Group gehörenden s Versicherung. Man habe aus der schwierigen Situation noch das Bestmögliche gemacht.

Wechsel zu neuem Vertrag

"Für uns stellt sich generell die Frage, welche Alternativen für die Sparer bestanden haben" , sagt Gustav Dressler, Generaldirektor der Generali Capital Management. Ohne Kapitalgarantie hätte es sehr hohe Verluste gegeben, meint er.

Laut Rapf wurde allen seinen Kunden - rund 170.000 - angeboten, auf ein neues Produkt nach neuer Rechtslage umzusteigen. Mit diesen Verträgen gibt es zumindest wieder die Chance, von steigenden Börsenkursen zu profitieren. Zwei Drittel hätten auch bereits angenommen.

Risikolos ist der Wechsel freilich auch nicht. Bei Neuverträgen gibt es nämlich einen niedrigeren Garantiezinssatz (zwei statt 2,5 Prozent). Theoretisch kann also ein Wechsel zu einer um 20 bis 25 Prozent geringeren Pensionsleistung führen, erklärt man bei der Erste Bank. Man rechne aber auch wieder mit besseren Erträgen.

(Quelle: Der Standard, Print-Ausgabe 09.08.2010)

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