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Rutschpartie im Herbst

Kombination aus Laub und Feuchtigkeit bringt im Herbst viele Fußgänger zu Fall

Wien - Nicht immer ist Glatteis schuld, wenn Spaziergänge oder andere Fußwege zur Rutschpartie werden. Im Herbst genügt die Kombination aus abgefallenem Laub und Feuchtigkeit, um Fußgänger zu Fall zu bringen.

2009 sind rund 3.600 Personen bei Regen, Nebel oder Laub auf öffentlichen Flächen zu Sturz gekommen und mussten daraufhin ihre Verletzungen im Krankenhaus behandeln lassen. Die Hälfte aller Unfälle passierte zwischen September und November. Mit einem Anteil von 62 Prozent sind hauptsächlich Frauen von diesen Unfällen durch Ausrutschen betroffen, und jedes zweite Sturzopfer (56%) ist älter als 60 Jahre.

Vor allem Bruchverletzungen heilen im Alter wesentlich schwerer, daher ist für ältere Menschen besondere Vorsicht geboten. "Nieselregen, Laub und nebelfeuchte Luft vermindern die Haftreibung des Schuhwerks. Treppen, abfallende Rampen und Gehwege können mit glatten oder abgenützten Sohlen also sehr riskant werden. Generell sollte daher in der nasskalten Jahreszeit nur festes Schuhwerk mit griffigem Profil getragen werden", empfiehlt Klaus Robatsch, Leiter Prävention im KfV (Kuratorium für Verkehrssicherheit). Hohe Bodenhaftung haben Schuhe mit rauen Auftrittsflächen - sie erhöhen die Reibung und geben besseren Halt. Auch kurze Schritte und ein gemäßigtes Tempo vermindern die Sturzgefahr.

Häufigste Verletzung: Knochenbruch

In glimpflichen Fällen kommen die Gestürzten mit Prellungen oder blauen Flecken davon (10%), fast drei Viertel der Verunfallten (70%) ziehen sich aber Knochenbrüche zu. Betroffen sind davon hauptsächlich die Fußgelenke und Knöchel (19%), auf den Plätzen zwei und drei liegen Brüche von Handgelenken und Schultern.

Etwa 62 Prozent der Sturzunfälle bei Regen, Nebel oder auf Laub passieren auf Gehwegen und Gehsteigen. Dabei sind Haus- bzw. Grundstückseigentümer gesetzlich verpflichtet, Gehwege, Gehsteige und Stiegenanlagen entlang des Grundstücks von Verunreinigungen, die Fußgänger gefährden könnten, zu säubern. Geschieht dies nicht und Personen kommen, z.B. durch Ausrutschen auf nicht beseitigtem Laub, zu Schaden, so haftet der Eigentümer.

(Quelle: derstadard.at, 28.10.2010)

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