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Pflegegeld wird alleinige Bundessache

685 Millionen für Pflege - Bund trägt zwei Drittel - Stabilitätspakt soll Defizit 2012 unter drei Prozent bringen

Wien - Bund und Länder haben sich beim Stabilitätspakt und  beim Pflegefonds geeinigt. Das Ergebnis der nächtlichen Verhandlungen wurde heute beim Treffen der Landesfinanzreferenten mit Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) und Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) öffentlich gemacht. Neben der Schaffung des Pflegefonds kommt es zu einer Verwaltungsreform. Die Gesetzgebung und Vollziehungs des Landespflegegeldes soll 2012 an den Bund übertragen werden.

Stabilitätspakts noch nie erfüllt

Der Pflegefonds wird mit knapp 685 Millionen Euro bis 2014 dotiert. Die Kosten dafür werden nach dem Schlüssel des Finanzausgleichs verteilt, der Bund zahlt also zwei Drittel, Länder und Gemeinden (11,7 Prozent) zusammen ein Drittel. Für das Jahr 2011 stehen  zusätzliche 100 Millionen Euro zur Verfügung, im Jahr  2012 gibt 150 Millionen mehr, für 2013 sind es 200 Millionen und 2014 schließlich 235 Millionen Euro. Überraschend ist, dass der Finanzausgleich, mit dem die Steuergelder-Verteilung zwischen den Gebietskörperschaften geregelt wird, um ein Jahr bis Ende 2014 verlängert wird. Die den Ländern und Gemeinden überwiesenen Gelder dürfen ausnahmslos für die Pflege verwendet werden.

Der 2001 erstmals vereinbarte innerösterreichische Stabilitätsbeiträge soll die Einhaltung der auf EU-Ebene vorgegebenen Budgetziele erleichtern. Allerdings haben die Länder die Vorgaben des Stabilitätspakts seit 2001 kein einziges Mal erfüllt, der Bund nur in fünf von neun Jahren.

Konsequenzen für Länder

Die Länder verpflichten sich im Stabilitätspakt zu einem Sparkurs. Konkret sieht der Stabilitätspakt vor, dass die Länder 2011 ein maximales Defizit von 0,75 des BIP aufweisen, 2012 dann von 0,6 Prozent und 2013 und 2014 jeweils von 0,5 Prozent. Die Gemeinden sollen ausgeglichen bilanzieren. Bereits im kommenden Jahr will man so gesamtstaatlich auf ein Defizit von maximal 2,98 Prozent kommen, womit die EU-Vorgaben knapp erfüllt wären. Finanzielle Sanktionen von 15 Prozent der überschrittenen Summe sind allenfalls auch möglich, allerdings nur, wenn ein Schlichtungsgremium mit Vertretung der Länder das absegnet. Neu eingezogen werden für die Gebietskörperschaften Haftungsobergrenzen, die sie freilich nach eigenem Gutdünken beschließen können. "Damit haben wir eine klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern für gesunde Staatsfinanzen", sagt Pröll.

Verwaltungsreform bei Pflege kommt

Gleichzeitig mit der Schaffung des Pflegefonds soll es zur Verwaltungsreform beim Pflegegeld kommen. Derzeit ist das Pflegegeldsystem zersplittert: 85 Prozent der Pflegebedürftigen erhalten das Pflegegeld vom Bund, der es über 23 Träger - die jeweilige Pensionsversicherung des Betroffenen - abwickelt. 15 Prozent der Pflegebedürftigen erhalten Landespflegegeld, das sich in den neun Ländern auf 280 Träger aufsplittert.

Bis zum Jänner 2012 soll die Übertragung der Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz des Landespflegegeldes in den Bund abgeschlossen sein.  Hierbei erfolgt eine Kostenerstattung durch die Länder und Gemeinden in Höhe des Jahresaufwandes 2010 von zirka 361 Millionen Euro. Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer freut sich bei der Pressekonferenz in Linz über einen "Etappensieg".  (red, apa, derStandard.at, 16. März 2011)

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