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Mindestsicherung und Pflege: Steiermark lässt Verwandte mitzahlen

"Regress wird wieder eingeführt, das ist nun fix", bestätigt Landesrätin Edlinger-Ploder

Wien - Angehörige von Pflegepatienten werden in der Steiermark künftig wieder zur Kasse gebeten. "Der Regress wird wieder eingeführt, das ist nun fix", bestätigt Landesrätin Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP) dem Standard: "Das ist auch mit der SPÖ akkordiert."

Reicht das Vermögen eines Patienten nicht für die Kosten des Pflegeheimes aus, sollen Kinder, Eltern, Ehepartner oder sogar Großeltern einen sozial gestaffelten Beitrag leisten. Beim alten, 2008 abgeschafften Regress betrug der Höchstsatz maximal 16 Prozent des Einkommens - auch nun Edlinger-Ploders Richtschnur. Damit stiegen Angehörige aber immer noch besser aus, als wenn sie auf Unterhalt geklagt würden. Zu diesem Schritt drängen Behörden nämlich Pflegepatienten, um Geld einzutreiben - was die Landesrätin künftig verhindern will. Das Regress-Comeback verteidigt Edlinger-Ploder mit dem Hinweis auf den Generationenvertrag und die Kosten des Landes für die Pflege, die sich binnen vier Jahren auf 180 Millionen verdoppelt hätten.

Mitzahlen sollen Steirer auch, wenn ein naher Verwandter die neue Mindestsicherung bezieht. Regresspflichtig sind laut der Pläne von SPÖ-Landesrat Siegfried Schrittwieser Kinder, Eltern und Ehepartner, sofern ihr Einkommen mindestens 1500 Euro netto im Monat beträgt. Der niedrigste Satz (bis 1600 Euro) beträgt vier Prozent, der höchste 15 Prozent (2700 Euro netto aufwärts).

(Quelle: Gerald John, DER STANDARD, Printausgabe, 11./12.2010)

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