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"Korruption": Privatpatienten haben im OP-Saal Vorrang

Obwohl verboten, erhalten Privatpatienten schneller einen OP-Termin. Eine Werbung wirbt ganz offen damit. Die Grünen sind empört - und sprechen von "Zwei-Klassen-Medizin" und dem "Gipfel der Obszönität".

Die Grünen üben scharfe Kritik an dem Vorgehen der Versicherungen und Krankenhäuser bei der Vergabe von Operationsterminen. Generalsekretär Stefan Wallner sprach am Mittwoch von "Zweiklassen-Medizin", die niederösterreichische Landtagsabgeordnete Helga Krismer von "Korruption und Ungleichbehandlung". Anlass für die Kritik sind Werbekampagnen, in denen private Gesundheitsversicherungen die bevorzugte Behandlung von Privatpatienten versprechen, obwohl derartige Privilegien vom Gesetz eigentlich untersagt werden.

Dass zusatzversicherte Patienten von den Krankenhäusern bevorzugt werden, gilt als allgemein bekannt. Anfang Oktober hat der Sprecher der österreichischen Patientenanwälte, Gerald Bachinger, Zahlen präsentiert, wonach Privatversicherte bei Knieprothesen ihren OP-Termin durchschnittlich 3,5-mal schneller erhalten als Versicherte der Gebietskrankenkassen, beim Grauen Star geht es durchschnittlich viermal schneller und beim künstlichen Hüftgelenk doppelt so schnell - und das, obwohl eine derartige Bevorzugung laut Krankenanstaltengesetz untersagt ist.

"Der Gipfel der Obszönität"

Die Grünen empören sich nun insbesondere über die "OP-Termine sofort"-Kampagne der Donau-Versicherung. Auf der Homepage des Konzerns werden "Sonderklasse"-Patienten etliche Vorteile angeführt. Wörtlich heißt es: "Kürzere Wartezeiten - schneller wichtige Behandlungstermine." Mit den Werbungen habe man "den Gipfel der Obszönität endlich dingfest machen können", sagte Krismer bei einer Pressekonferenz in Wien, die im Internet Erfahrungsberichte von Betroffenen sammelt.

Generalsekretär Wallner kritisierte, dass die von der Regierung geleugnete Zweiklassen-Medizin längst Realität sei: "Die Wirklichkeit ist, dass hinter der hübschen Fassade ein ziemlich morsches Innenleben ist."

Die Grünen verweisen darauf, dass "Sonderklasse"-Patienten laut Krankenanstaltengesetz (§ 16) eigentlich nur bei "Verpflegung und Unterbringung" bevorzugt werden dürfen. Für die ärztliche Behandlung dürfe "ausschließlich der Gesundheitszustand der Pfleglinge maßgeblich" sein. Dies werde von den Spitalsträgern (in der Regel die Länder, Anm.) aber mit Blick auf die Zahlungen der privaten Krankenversicherungen umgangen. Spitalsärzte hätten in der Regel ein niedriges Grundgehalt, das sie durch Zusatzzahlungen der Versicherungen aufbessern müssten, so Krismer.

"Gläserne" Warteliste gefordert

Krismer fordert nun, dass die Länder gesetzlich verpflichtet werden, die Aufteilung der von den Privatversicherungen bezahlten Mittel offenzulegen. Welchen Anteil die Primare, Ärzte und Pfleger erhalten und welchen die Spitäler, liege nämlich derzeit im Dunkeln. Außerdem brauche es eine "gläserne" Warteliste für OP-Termine. Wallner forderte außerdem die Fusion der derzeit 19 Krankenkassen auf eine Kasse mit neun Länderfilialen. Künftig müsse der Grundsatz gelten, dass für den selben Beitrag in ganz Österreich auch die selben Leistungen gewährt werden.

Konzern verspricht Bachblüten

Die Donau-Versicherung wollte am Mittwoch übrigens nicht konkretisieren, wie sie ihren Kunden die auf Plakaten versprochenen "OP-Termine sofort" garantiert. In einer schriftlichen Stellungnahme wurde darauf verwiesen, dass das Angebot Zusatzleistungen wie Homöopathie, Bachblüten, die Inanspruchnahme von Ärzten ohne Kassenvertrag und des "zusätzlichen Komforts in der Sonderklasse" sowie die Behandlung im Privatspital beinhalte. Auch wie sich das Versprechen der raschen Operationstermine mit den einschlägigen Bestimmungen des Krankenanstaltengesetzes vereinbaren lässt, wollte die Firmensprecherin nicht kommentieren.

(Quelle: diepresse.com, 17. November 2010)

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