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Lebenspolizzen: Ab 2011 sinkt Garantie von 2,25 auf 2,0 Prozent

Neuer Zinssatz ab August 2011 - Tipp: Neue Verträge noch vor der Senkung abschließen

Das tiefe Zinsniveau schlägt sich bald auch auf klassische Lebensversicherungen nieder. Noch heuer soll eine Verordnung der Finanzmarktaufsicht in Begutachtung gehen, die den maximal erlaubten Garantiezinssatz von derzeit 2,25 Prozent auf 2,0 Prozent senkt. Da die Assekuranzen Zeit zur Umstellung ihrer EDV-Programme benötigen, dürfte die Senkung erst Ende März oder Ende Juni 2011 in Kraft treten. Hintergrund: Der maximale Garantiezinssatz orientiert sich an der durchschnittlichen Verzinsung der Bundesanleihen in den vergangenen zehn Jahren. Von diesem Satz, derzeit 3,63 Prozent, wird noch ein Sicherheitspuffer abgezogen, sodass sich im August nur noch ein Wert von 2,18 Prozent ergab.

Für die Kunden bestehender Polizzen ändert sich nichts. Nur für Verträge, die ab dem Stichtag im kommenden Jahr abgeschlossen werden, werden die zwei Prozent wirksam. Die Versicherungsbranche kann sich zwar noch auf eine Abschlussrally vor der Verschlechterung freuen, hat danach aber ein Problem: Die zwei Prozent Mindestzinsen gelten nur für den Sparanteil nach Abzug von Spesen, Todesfall-Risikokosten und Steuern. Bei Versicherungen mit hohen Kosten kann deshalb künftig der Fall eintreten, dass die Summe aller eingezahlten Prämien niedriger ist als die garantierte Mindestablaufleistung. Zwar wird die tatsächliche Auszahlung durch die jährliche variable Gewinnbeteiligung erhöht. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass künftig manche Er- und Ablebensversicherungen ohne 100-prozentige Kapitalgarantie auf den Markt kommen werden.

Klaus Pekarek, Chef der Raiffeisen-Versicherung: „Ich empfehle, neue Verträge noch vor der Senkung der Garantiezinsen abzuschließen.“ Ganz generell, so Pekarek, könnten die neuen Eigenkapitalvorschriften Solvency II dazu führen, dass Versicherungen künftig verstärkt Produkte ohne Garantie anbieten werden.

(Quelle: format.at, 27.09.2010)

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