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Invaliditätspension wird teilreformiert

Vereinfachtes Verfahren, schnellere Zu- oder Aberkennung, einheitliche Gutachten

Das Zuerkennungsverfahren der Invaliditätspensionen soll reformiert werden. Seit einem Jahr läuft ein Pilotprojekt der Pensionsversicherung mit dem Arbeitsmarktservice in Niederösterreich und Teilen von Wien, nun wird es auf ganz Österreich ausgeweitet. Dabei geht es nicht um eine Reform der Invaliditätspension an sich, es wird lediglich die Vorgehensweise bei der Gutachten-Erstellung reformiert. Bisher mussten Antragsteller ein oft langes Procedere über sich ergehen lassen, bis klar war ob eine Berufsunfähigkeit oder Invalidität wirklich vorliegt.

Mit der sogenannten "Gesundheitsstraße" werden die gesundheitlichen Gutachten über eine mögliche Invalidität vereinheitlicht, kündigt Gabriele Eichhorn, stellvertretende Generaldirektorin in der Pensionsversicherungs-Anstalt, im Ö1-Morgenjournal an. Es wird darauf geachtet, dass ein Antragsteller nicht zwei Mal dieselbe Untersuchung machen muss - einmal für das AMS und einmal für die PVA.

Weniger Anträge erwartet

Durch das einheitliche Verfahren sollen Betroffene schneller Gewissheit haben, ob ihr Antrag auf Invaliditätspension angenommen oder abgelehnt wird. Die Folge laut PVA: Nach Erfahrungen aus dem Pilotprojekt rechne man damit, dass 7.500 Anträge weniger pro Jahr gestellt werden - vor allem Anträge, die ohnehin zu einer Ablehnung führen würden.

Die Zahl der Invaliditäts- und Berufsunfähigkeits-PensionistInnen nimmt stetig zu - Ende Juni waren fast 463.000 Personen in Invaliditätspension.

(Quelle: derstandard.at, 20.07.10)

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