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AK: Pensionsbeiträge von Firmen neu

Woher kommt künftig das Geld für die Pensionen? Die Arbeiterkammer (AK) schlägt Umstellung vor der Finanzierung vor: Die Unternehmen sollen für Besserverdiener mehr zahlen, dafür könnte der Beitragssatz sinken.

Wien. Woher kommt künftig das Geld für die Pensionen? Wegen der zunehmenden Probleme bei der Pensionsfinanzierung kommt von der Arbeiterkammer (AK) der Plan zu einer weitreichenden Änderung: Unternehmer sollen eine Lohnsummenabgabe für die Pensionsversicherung abliefern. Dies würde bedeuten, für den Anteil der Firmen am Pensionsbeitrag fiele die jetzige Höchstbeitragsgrundlage, nach der für Besserverdiener nur bis zur Höhe von 4200 Euro brutto im Monat ein Beitrag zu zahlen ist, weg. Für Arbeitnehmer bliebe die Höchstbeitragsgrundlage hingegen unverändert. Gleichzeitig könnte der derzeitige Beitragssatz für Betriebe von 12,55 Prozent gesenkt werden.

Der Leiter der Sozialversicherungsabteilung in der Arbeiterkammer, Helmut Ivansits, bestätigte im Gespräch mit der „Presse“, dass dieses Modell in den Beratungen der Pensionskommission der Regierung, in der Ivansits Mitglied ist, vorgebracht worden ist. Dort stieß es allerdings auf Widerstand der Wirtschaftsvertreter. Weil die AK hinter dem Vorschlag steht, unterbreitet letztlich AK-Präsident Herbert Tumpel diese Idee auch Sozialminister Ex-ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer (SPÖ).

Bis zehn Prozent mehr Einnahmen

Ende März wird die Pensionskommission ihren neuen Bericht vorlegen. Weil der Finanzierungsbedarf laut Prognosen bis 2050 deutlich steigt, muss die Kommission gemäß Gesetz Gegenmaßnahmen, darunter bei den Beiträgen, vorschlagen. Für AK-Mann Ivansits ist die Idee, dass Betriebe für die gesamte Lohnsumme der Besserverdiener in die Pensionsversicherung zahlen sollen, nicht gestorben: „Das bleibt auf dem Tapet, das ist ein Thema.“

Derzeit zahlen Arbeitnehmer 10,25 Prozent Pensionsbeitrag vom Bruttolohn bis zur Höhe des Monatsbezugs von 4200 Euro, Unternehmen 12,55 Prozent ebenfalls für Löhne bis 4200 Euro, in Summe somit 22,8 Prozent. Würde die gesamte Lohnsumme als Beitragsgrundlage der Unternehmen herangezogen, käme es laut AK-Berechnung zu fünf bis zehn Prozent höheren Einnahmen.

Durch eine allgemeine Senkung des Beitragssatzes würden speziell kleinere Dienstleistungsbetriebe profitieren, erläutert der AK-Experte: „Das hätte positive arbeitsmarktpolitische Effekte.“ Diese Lohnsummenabgabe der Betriebe sei eine „Vorstufe“ für eine Wertschöpfungsabgabe, bei der die gesamte Wertschöpfung eines Betriebes, nicht nur die Lohnsumme, als Beitragsbasis für die Sozialversicherung herangezogen wird.

Ökonomen sehen wegen der wachsenden Ausgaben für die Pensionen Handlungsbedarf – allerdings vor allem durch die Einschränkung der Frühpensionen. Ivansits pflichtet bei, dass bei der Arbeit der Kommission die Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters, das derzeit unter 60 Jahren liegt, im Mittelpunkt steht.

ÖVP-Seniorenbund gegen SPÖ

Sozialminister Hundstorfer erwartet sich bis zum Sommer Vorschläge der Sozialpartner. Die Zahl der bezogenen Pensionen in Österreich steigt, mittlerweile sind es insgesamt deutlich mehr als zwei Millionen. Die Zahler der Hacklerfrühpensionen nimmt ebenfalls zu (siehe Grafik).

Bei der Debatte um den Wegfall des steuerlichen Absetzbetrages für Alleinverdiener, von dem viele Pensionistenehepaare betroffen sind, geht der Vorschlag von SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter dem ÖVP-Seniorenbund nicht weit genug. Kräuter hatte in der „Presse“ angekündigt, die SPÖ wolle im Frühjahr eine Änderung erzielen und den Absetzbetrag für Einkommen bis 1500 Euro – derzeit bis 1155 Euro – wieder einführen. „Kräuter liegt falsch“, so Seniorenbund-Vizechefin Ingrid Korosec. Die Abschaffung müsse für alle Pensionisten gelten.

Auf einen Blick

Die Pensionskommission der Regierung legt Ende März ihren neuen Bericht über die Entwicklung der Pensionsfinanzierung bis 2050 vor. Dem Gremium gehören 34 Experten an, Vorsitzender ist Bernhard Schwarz, Ex-Kabinettschef der früheren Sozialministerin Lore Hostasch. Weil die Prognosen deutlich gegenüber den Gutachten von 2004 und 2007 abweichen, muss die Kommission gemäß Gesetz auch Vorschläge für Gegenmaßnahmen an den zuständigen Sozialminister Rudolf Hundstorfer und die Regierung übermitteln. Die Regierung ist nicht verpflichtet, Empfehlungen umzusetzen.

Quelle: diepresse.com, 11.03.2011

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