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Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit und Jobverlust

Die Unterstützungskasse für Arbeitnehmerschutz, ein 2010 gegründeter Verein, verspricht bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit nach Abschluss eines Schutzbriefes finanzielle Unterstützung von monatlich 500 Euro – ein Jahr lang.

Die Allianz bietet seit 2009 Arbeitslosengeld: Ab einer monatlichen Prämie von 9,90 Euro wird Arbeitslosen 250 Euro pro Monat Zuschuss gewährt – ebenfalls ein Jahr lang.

Die Unterstützungskasse für Arbeitnehmerschutz und Vorsorge e.V. bietet neu einen Arbeitnehmerschutz-Brief an, der bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit für eine zusätzliche Absicherung sorgen soll. Die Unterstützungskasse mit Sitz in Graz wurde 2010 als Verein gegründet und hat derzeit über 1.000 Arbeitnehmer im Vorsorgeplan.

Mit einem altersunabhängigen Brutto-Monatsbeitrag von 25 Euro sichert der Schutzbrief bei Einkommens-Einbußen aufgrund Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit bis zu einem Jahr eine Überbrückung von monatlich 500 Euro zu.

Schutz bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit

„Gerade während einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit können Arbeitnehmer in finanzielle Notlagen geraten, die zu Überschuldung und Armut führen“, erklärt Vorstand Dr. Richard Büttgen.

Das staatliche Arbeitslosengeld und die Invaliditätspension liegen in Österreich derzeit bei durchschnittlich 806 Euro monatlich. Das Schicksal Jobverlust betrifft laut Statistik jeden vierten Arbeitnehmer jährlich.

Steuerlich gefördert

„Der Arbeitnehmerschutz-Brief ist derart konzipiert, dass er als Zukunftssicherungs-Maßnahme im Rahmen der 300-Euro-Gehaltsumwandlung gemäß § 3 Abs.1 Z. 15 lit. a EStG anerkannt ist“, teilt der Verein mit.

Voraussetzung für den Beitritt zur Unterstützungskasse ist, dass die Person seit zwölf Monaten in einem unbefristeten Dienstverhältnis in Österreich steht, seit sechs Monaten beim gleichen Arbeitgeber mindestens 18 Stunden wöchentlich beschäftigt ist und zwischen 18 und 55 Jahre alt ist. Eine Risikoprüfung wird nicht verlangt, erforderlich sind jedoch vier grundsätzliche Erklärungen zum Gesundheits- und Beschäftigungszustand.

Im Falle einer ungewollten Arbeitslosigkeit werden nach einer Wartezeit von sechs Monaten bis zu einem Jahr lang Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld in der Höhe von 500 Euro monatlich gezahlt. Der gleiche Betrag gilt bei Arbeitsunfähigkeit, hier ist jedoch keine Wartezeit erforderlich.

Bei Abschluss eines Arbeitnehmerschutz-Briefes erfolge keine Anrechnung an das staatliche Arbeitslosengeld. Nach dem ersten Jahr ist er monatlich kündbar.

Allianz-Arbeitslosengeld

Die Allianz Elementar Versicherungs-AG bietet seit 2009 eine Arbeitslosigkeits-Versicherung an. In erster Linie wird dabei der laufende Versicherungsschutz abgedeckt, wenn der Kunde seinen Job verliert. In diesem Fall zahlt die Allianz die Versicherungsprämien weiter.

Den Arbeitslosenschutz kann jede Person abschließen, die in einem ungekündigten, unbefristeten Dienstverhältnis steht und einen Versicherungsvertrag bei der Allianz hat. Der Kunde kann in 50er-Schritten ein Arbeitslosengeld von bis zu monatlich 500 Euro wählen.

Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit wird der vereinbarte Betrag bis zu einer Dauer von zwölf Monaten ausgezahlt. Für eine monatliche Auszahlung von 250 Euro kostet die Prämie beispielsweise 9,90 Euro im Monat.

Quelle: versicherungsjournal.at, 17.5.2011

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